Abscheiderprüfung
Abscheideranlagen sind nach der Abwasserverordnung vor Inbetriebnahme und wiederkehrend spätestens alle fünf Jahre und bei Stilllegung einer Prüfung zu unterziehen.
Unser Team umfasst Fachkundige zur Prüfung von Abscheideranlagen gem. DIN 1999-100/101 und DIN 4040-100 sowie Sachverständige für Abscheideranlagen gem. § 4 Indirekteinleiterverordnung Hessen (Herkunftsbereich Anhang 49 Abwasserverordnung). Unsere Sachkundigen führen Kontrollen und Wartungen an Abscheideranlagen gem. DIN 1999-100 und DIN 4040-100 durch.
Unsere Abscheiderdienstleistung
- Prüfungen (Generalinspektion) von Leichtflüssigkeits- und Fettabscheideranlagen in Industrie- und Gewerbebetrieben
- Dichtigkeitsprüfungen von Rohrleitungen und Schächten
- Beratung bei der Abstimmung der Abwasservorbehandlungsanlage auf den Anwendungsfall
- Planung und Dimensionierung von Abscheidersystemen
- Erstellung von Entwässerungsanträgen; Antragsunterlagen Erlaubnis/Einleitgenehmigungen gem. §§ 57-58 WHG
- Kamerabefahrung (HD) von Abscheideranlagen und Rohrleitungen
- Fettdurchschlagmessungen und Probenahmen
- Erstellung von Sanierungskonzepten

