Abfallrecht

Priorität der Abfallpolitik ist es, Abfälle möglichst zu reduzieren, vermeiden und zu verwerten.

Neben technischen, gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen bedarf es auch rechtliche Weichenstellungen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetztes (KrWG) hat zum Zweck die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.

Unsere Dienstleitung

  • Einstufung von Abfällen in Wassergefährdungsklassen gem. AwSV
  • Stellung eines Betriebsbeauftragten für Abfallwirtschaft
  • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Abfallentstehung und Entsorgung
  • Aufklärung von Mitarbeitern über mögliche schädliche Umweltauswirkungen und den richtigen Umgang mit Abfällen
  • Entwicklung von Vorschlägen und Einführung von Maßnahmen zur Abfallverminderung
  • Erstellung von Entsorgungskonzepten
  • Unterstützung bei der Optimierung von Prozessen / Verfahren im Hinblick auf die nachgeschaltete Verwertung und Beseitigung von Reststoffen
  • Erstellung von Jahresberichten / Abfallbilanzen über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen in Zusammenhang mit der Abfallentstehung und Entsorgung (§ 60 KrWG Abs. 2)

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