Gewässerschutz nach AwSV

Durch unsere Tätigkeit als Berater, Planer und Sachverständige im Rechtsbereich „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ helfen wir unseren Kunden unter Maßgabe der Verhältnismäßigkeit die Rechts- und Anlagensicherheit in ihrem Unternehmen zu optimieren und zu planen. Als Bindeglied zwischen Behörde und Anlagenbetreiber stellen wir eine vertrauensvolle Arbeitsebene her, die eine offene und konstruktive Zusammenarbeit fördert.

Alle AwSV Leistungen.

AwSV Kataster

Ibis Umwelt Schulungen und Seminare AwSV

Abscheiderprüfung

AwSV Sachverständigen-organisation

Löschwasser-rückhaltung

AwSV-Sachverständigenorganisation

Unserer unabhängig agierenden Sachverständigen sind bei der Ibis AwSV-Sachverständigenorganisation, die mit Bescheid NLWKN 52-24/01 des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) anerkannt ist, bestellt.

Die Anerkennung als Sachverständigenorganisation umfasst die Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die Erstellung von Gutachten im Rahmen von Eignungsfeststellungen sowie die Zertifizierung und Überwachung von Fachbetrieben gemäß § 62 (1) AwSV.

Unsere Dienstleistung

  • Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 47 AwSV für Industrie-, Gewerbebetriebe sowie im privaten Bereich
  • Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen zur Feststellung der Eignung von Anlagenausführungen für Neubauvorhaben und Anlagensanierungen
  • Gutachterliche Stellungnahmen zur Beurteilung von Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung an AwSV-Anlagen (LAU- und HBV-Anlagen)
  • Gutachterliche Stellungnahmen zur Klärung der Ursache nach Eintritt eines Schadenereignisses
  • Überwachung von WHG-Fachbetrieben
  • Baubegleitende Abnahmen bei der Errichtung von AwSV-Anlagen

 ……

  • Unterstützung bei der Planung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Erfassung des Anlagenbestandes in einem EDV-gestützten Kataster (siehe auch Ibis AwSV-Kataster) und Bewertung der vorhandenen Anlagen mit Hinblick auf gesetzliche Anforderungen (Soll-Ist-Abgleich)
  • Erstellung von Sanierungskonzepten
  • Erstellung von Unterlagen zur Anzeige sowie zur Feststellung der Eignung von AwSV-Anlagen
  • Darstellung der Anlagenzusammenhänge in WHG-Anlagenschemata
  • Unterstützung bei der Einstufung von Gemischen in Wassergefährdungsklassen (WGK)

 ……

  • Schulung für qualifizierte AwSV-Fachbetriebe und AwSV-Fachplaner
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen zur Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern und Fremdfirmen